Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Vorladung, Hausdurchsuchung oder Strafanzeige?
Jetzt zählt Erfahrung.
Ich verteidige Sie sofort – diskret und entschlossen.
In Gießen und im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Direkter Kontakt zum Anwalt · Keine Hotline · Schnelle Rückmeldung
Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Strafrecht
Mehr als 1000 erfolgreich begleitete Verfahren
In vielen Fällen wenden sich Mandanten zu spät an einen Anwalt.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt – oft ohne dass Betroffene es wissen.
01
Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten?
Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten.
Fristen beginnen mit Zugang des Schreibens – handeln Sie unverzüglich.
Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.
02
Die Polizei steht vor der Tür oder Geräte wurden sichergestellt?
Jetzt zählen Ruhe und schnelle Verteidigung.
Kontaktieren Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt
03
Es wurde Anklage erhoben oder ein Gerichtstermin angesetzt?
Jetzt beginnt die strategische Vorbereitung der Verteidigung.
Ich vertrete Sie konsequent im Strafverfahren vor Gericht.
04
Sie wurden vom Gericht aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen?
In Fällen notwendiger Verteidigung muss dem Beschuldigten ein Verteidiger beigeordnet werden. Sie haben das Recht, selbst einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens vorzuschlagen.
Handeln Sie zeitnah, um Einfluss auf die Auswahl zu behalten.
05
Sie haben einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe erhalten?
Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Ein Strafverteidiger prüft die Erfolgsaussichten und übernimmt die weitere Verteidigung.
06
Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen?
In Fällen von Untersuchungshaft zählt jede Stunde.
Ein Strafverteidiger beantragt Haftprüfung und sichert Ihre Verteidigungsrechte.
07
Ihnen wurde mitgeteilt, dass ein Bewährungswiderruf geprüft wird?
Ein Widerruf kann zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe führen.
Ich setze mich frühzeitig für den Erhalt der Bewährung ein und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.
08
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder ein Fahrverbot droht?
Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren können Einspruch und Akteneinsicht entscheidend sein.
Ich prüfe Beweislage und Verfahrensfehler und vertrete Sie konsequent gegenüber Behörden und Gericht.
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten.
Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten?
Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren sollten Sie frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten.
Fristen beginnen mit Zugang des Schreibens – handeln Sie unverzüglich.
Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.
Die Polizei steht vor der Tür oder Geräte wurden sichergestellt?
Jetzt zählen Ruhe und schnelle Verteidigung.
Kontaktieren Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt
Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.
Es wurde Anklage erhoben oder ein Gerichtstermin angesetzt?
Jetzt beginnt die strategische Vorbereitung der Verteidigung.
Ich vertrete Sie konsequent im Strafverfahren vor Gericht.
Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.
Sie wurden vom Gericht aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu benennen?
In Fällen notwendiger Verteidigung muss dem Beschuldigten ein Verteidiger beigeordnet werden. Sie haben das Recht, selbst einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens vorzuschlagen.
Handeln Sie zeitnah, um Einfluss auf die Auswahl zu behalten.
Sie haben einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe erhalten?
Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Ein Strafverteidiger prüft die Erfolgsaussichten und übernimmt die weitere Verteidigung.
Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.
Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen?
In Fällen von Untersuchungshaft zählt jede Stunde.
Ein Strafverteidiger beantragt Haftprüfung und sichert Ihre Verteidigungsrechte.
Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.
Ihnen wurde mitgeteilt, dass ein Bewährungswiderruf geprüft wird?
Ein Widerruf kann zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe führen.
Ich setze mich frühzeitig für den Erhalt der Bewährung ein und vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren.
Machen Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Angaben.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder ein Fahrverbot droht?
Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren können Einspruch und Akteneinsicht entscheidend sein.
Ich prüfe Beweislage und Verfahrensfehler und vertrete Sie konsequent gegenüber Behörden und Gericht.
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten.
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten.
Nach einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder Festnahme zählt jede Stunde. Ich prüfe die Vorwürfe, kläre Ihre rechtliche Situation und entwickle die ersten Schritte einer strategischen Verteidigung.
Erst durch vollständige Akteneinsicht wird ersichtlich, welche Beweise der Staatsanwaltschaft vorliegen. Ich analysiere Zeugenaussagen, Gutachten und Verfahrensabläufe auf Schwächen und Ansatzpunkte für Ihre Verteidigung.
Jedes Strafverfahren erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. Ob Einstellung des Verfahrens, Strafmaßreduzierung oder gezielte Prozessführung – ich entwickle eine Verteidigung, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
Kommt es zur Anklage oder Hauptverhandlung, vertrete ich Sie engagiert und strukturiert vor Gericht. Ziel ist der bestmögliche Ausgang Ihres Strafverfahrens.
Im Strafrecht zählt jede Stunde.
Schildern Sie kurz Ihre Situation – Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung
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